Rauch- und Wärmeabzugsanlagen / Anschlagpunkte

Eine funktionierende RWA – Anlage schützt Leben und Sachwerte.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist eine Sicherheitseinrichtung. Sie dient dem Rauchabzug, nützt hier der Personenrettung, ermöglicht den Wärmeabzug und sichert die Gebäudestruktur. Um hier einer versteckten Funktionsunfähigkeit im Brandfall vorzubeugen, ist eine regelmäßige Instandhaltung und Überwachung erforderlich.

Instandhaltung für die Sicherheit

Sofern RWA – Anlagen vorhanden sind, ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft seiner Anlage verantwortlich. Gemäß den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO) sowie den entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) wird eine Instandhaltung von Anlagen des baulichen Brandschutzes gesetzlich vorgeschrieben.
Insbesondere gilt dies bei Anlagen, die aufgrund von bauaufsichtlichen Auflagen für die Baufreigabe bzw. Nutzungsfreigabe gefordert und installiert wurden. Zudem wird bereits in bauaufsichtlichen Auflagen der Abschluss eines Wartungsvertrages vorgeschrieben.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18232-2/DIN 57833 Teil 1 regelmäßig, mindestens jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich, instand gesetzt werden.

Elektrische RWA Anlagen und Treppenhausentrauchungen

Diese dienen ausschließlich der Entrauchung von Flucht- und Rettungswegen, insbesondere Treppenhäusern und werden deshalb auch als natürliche Entrauchungseinrichtungen betrachtet (NRA). Der Einsatz von RWA (Rauch-Wärme-Abzug) in Aussenwänden mit Fensterbereich ist in Deutschland noch nicht über die Landes- oder Musterbauordnung hinaus gesetzlich geregelt.

Es gibt Richtlinien und Normen (DIN 18232) aus dem vorbeugenden baulichen Brandschutz, die derzeit RWA und andere Einrichtungen anwendbar, als bindend angesehen werden.

Die Auslegung von elektrischen RWA Anlagen / Treppenhausentrauchungen und die Festlegung der genauen zu bestückenden Flügelanzahl bzw. deren Auswahl obliegt der Bauleitung/dem AG; weiterhin die Anordnung der Zentralen und Feuer – Tastauslöser, sowie die entsprechende Zuordnung der Öffnungsgruppen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen unter Beachtung der Richtlinien
und DIN 18232 der MBO, LBO, UVV regelmäßig, mindestens einmal jährlich und einer kompletten Überprüfung unterzogen werden.

Anschlagpunkte

Ob Steil- oder Flachdach – jede Arbeit auf einem Dach ist mit Risiken verbunden. Es ist daher in Deutschland Pflicht ab einer Fallhöhe von drei Metern mit Anschlagpunkten, die Sicherheit der Arbeiter zu garantieren. Anschlagpunkte müssen mindestens einmal im Jahr geprüft werden.